AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Verträge zwischen dem
Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa.
TaMe Kinderbetreuung Tamara und
Melissa, im Folgenden “TaMe
Kinderbetreuung” genannt, finden
folgende Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen
finden ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen
Anwendung. Abänderungen dieser
Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber
insbesondere bei der Auftragserteilung
auf eigene Geschäftsbedingungen
verweist, es sei denn, diesen wurde
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande,
wenn TaMe Kinderbetreuung eine
entsprechende Auftragsbestätigung in
Textform an den Auftraggeber sendet.
Mündliche Zusagen müssen zur ihrer
Gültigkeit in Schriftform festgehalten
werden. Eine Reservierung des
Wunschtermins erfolgt nur für 5 Tage.
3. Leistungen
TaMe Kinderbetreuung bietet folgende
Leistungen nach Anforderungen des
Auftraggebers an und fungiert nicht als
Veranstalter:
(1) Kinderbetreuung
(2) Bereitstellung von
Unterhaltsequipment wie Spiele,
Hüpfburg, Popcornmaschinen,
Zuckerwattenmaschine, Slush
Maschine, etc.
(3) Lieferung von Gastgeschenken wie
z.B. Schlüsselanhänger, Geschenktüten,
personalisierte Bierflaschen.
4. Anmeldung und Lizenzzahlung an
die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter –
also z. B. der Organisator einer
Veranstaltung – verantwortlich für die
Anmeldung und Lizenzzahlung an die
GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die
zuständige GEMA-Bezirksdirektion
(http://www.gema.de/plz-suche/).
5. Preise
Alle in Angeboten und
Buchungsbestätigungen genannten
Preise für Privatveranstaltungen wie
Hochzeit oder Geburtstagsfeierverstehen sich zzgl. der gesetzlichen
MwSt.
Firmenkunden bezahlen die in
Angeboten und Buchungsbestätigungen
genannten Preise zzgl. der gesetzlichen
MwSt.
Zusätzliche Leistungen, die in der
Auftragsbestätigung nicht enthalten
sind, werden entsprechend
nachträglicher Vereinbarung zusätzlich
berechnet. Die Gage ist unabhängig vom
Erfolg der Veranstaltung.
6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages hat in
schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu
erfolgen. Bei Stornierung eines bereits
begonnen und/oder bestätigten
Auftrages werden dem Auftraggeber
sämtliche bis dahin angefallenen
Handlungskosten in Rechnung gestellt.
Über den Organisationsaufwand hinaus
bedeutet dies, dass sämtliche
Stornokosten der Vertragspartner sowie
Kosten für nicht mehr stornierbare
Leistungen folgendermaßen gestaffelt
sind:
bis 4 Wochen vor dem Termin der Feier
30% der gebuchten Variante.
bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50 %
der gebuchten Variante.
bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 70 %
der gebuchten Variante
ab 13 Tagen vor der Veranstaltung: 100 %
der gebuchten Variante.
Die obigen Stornobedingungen gelten,
wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor
dem Veranstaltungsdatum
stattgefunden hat.
Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn
die Buchung unter 30 Tage vor dem
Veranstaltungsdatum stattgefunden hat,
beträgt die Stornogebühr die volle
Summe der gebuchten Variante. Ein
Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr.
9 BGB ausgeschlossen.
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer
Veranstaltung durch den Kunden zu
einem Auftrag an einem anderen Termin
kommen, werden die Stornokosten
gesondert geregelt.
Die TaMe Kinderbetreuung muss sich
jedoch dasjenige anrechnen lassen, was
sie infolge der Aufhebung des Vertrages
an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung ihrer
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. Die primäre
Beweislast trägt der Auftraggeber.Ein Rücktritt seitens TaMe
Kinderbetreuung ist möglich durch:
technisch bedingte Ausfälle, andere
wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod.
In diesem Falle wird durch TaMe
Kinderbetreuung Ersatz zu gleichen
Konditionen wie vereinbart gestellt.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
hat so frühzeitig wie möglich schriftlich
zu erfolgen. Ist der Buchungseingang
weniger oder mindestens 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14
Tage kostenloser Stornierung.
7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher
Form binnen 7 Tagen nach
Leistungserbringung bei TaMe
Kinderbetreuung anzuzeigen,
andernfalls erlöschen sämtliche etwaige
Ansprüche.
8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide
Seiten wird mit dem Datum der
Veranstaltung laut Vertrag bestimmt.
Sämtliche Rechnungen sind sofort nach
Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt
auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage
nach dem vertraglich vereinbarten
Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt
ist TaMe Kinderbetreuung berechtigt,
Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. Bereitstellung von
Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich TaMe
Kinderbetreuung am
Veranstaltungsabend entsprechende
Parkmöglichkeiten zum Be- und
Entladen des Fahrzeuges sowie einen
Stellplatz für das Fahrzeug der TaMe
Kinderbetreuung bereitzustellen. Die
damit verbundenen Kosten sind vom
Auftraggeber zu übernehmen. Sollten
TaMe Kinderbetreuung für das Parken
ihres Fahrzeuges am
Veranstaltungsabend Kosten entstehen,
können diese dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt werden.
10. Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten müssen kindgerecht
(d.h. keine gefährlichen oder spitzen
Gegenstände) durch den Veranstalter
bereitstehen. Für Schäden haftet der
Auftraggeber. Bei Schäden an unserem
Equipment haftet TaMe
Kinderbetreuung, sofern keine
vorsätzliches Handeln durch Dritte
vorliegt. Sofern ein separater Raum für
Betreuung zur Verfügung steht, liegt die
Aufsichtspflicht bei den Betreuerinnender TaMe Kinderbetreuung, außerhalb
eines solchen Veranstaltungsraumes
liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Sofern aufgrund von schlechtem Wetter
die Kinderbetreuung in Räumlichkeiten,
ohne gesonderten Raum für die
Kinderbetreuung, und nur eine
beschränkte Kinderbetreuung möglich
ist, erhält die TaMe Kinderbetreuung
dennoch den vollen
Vergütungsanspruch.
11. Equipment
Das Spielequipment wird von TaMe
Kinderbetreuung mitgebracht und
eigenständig auf – und abgebaut. Die Auf
– und Abbauzeit liegt nicht, in der vom
Auftraggeber gebuchten Betreuungszeit,
d.h. TaMe Kinderbetreuung ist circa eine
halbe Stunde früher am
Veranstaltungsort, um genügend Zeit zu
haben, den Kindern einen schönen
Spielraum, beziehungsweise eine
schöne Spielecke zu gestalten. Tische
und Stühle müssen vom Veranstalter
gestellt werden.
12. Zahlungsbedingungen
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach
Auftragserteilung bis zu 100% der
Vergütung als Vorkasse zu fordern. Alle
Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anders lautenden Bestimmungen
des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist
zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche gerichtlich festgestellt
und von TaMe Kinderbetreuung
anerkannt wurde. Eine Zahlung
Überweisung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Forderungsbetrag auf unserem
Bankkonto verbindlich gutgeschrieben
ist. Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach,
stellt er seine Zahlungen ein, so ist TaMe
Kinderbetreuung zum sofortigen
Vertragsrücktritt ohne besondere
vorherige Ankündigung berechtigt. In
diesen Fällen werden ohne besondere
Aufforderungen sämtliche Forderungen
von TaMe Kinderbetreuung sofort in
einem Betrag fällig.
Werden TaMe Kinderbetreuung Umstände bekannt,
welche die Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, behält
sich TaMe Kinderbetreuung das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten.
TaMe Kinderbetreuung ist berechtigt, seine
Forderungen an Dritte abzutreten.
13. Haftung
TaMe Kinderbetreuung schließt die
Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern nichtSchäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
Garantien betreffen oder Ansprüche
nach dem Produkt Haftungsgesetz
berührt sin Unberührt bleibt ferner die
Haftung für die Verletzung von Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Auftraggeber regelmäßig vertrauen
darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen
unserer Erfüllungsgehilfen. TaMe
Kinderbetreuung haftet ansonsten nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
sie schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt; in dem Fall ist
aber die Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt
auch für Pflichtverletzungen der
Erfüllungsgehilfen der TaMe
Kinderbetreuung.
14. Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung beinhaltet
die „Informationspflicht bei Erhebung
personenbezogene Daten der
betroffenen Person“ gemäß Art. 13
Datenschutz Grundverordnung (DS –
GVO Wir, die Firma TaMe
Kinderbetreuung, Schenkendorfstraße
62 90455 Nürnberg, sind die
verantwortliche Stelle für die
Datenverarbeitung. Für die Verarbeitung
verantwortlich ist Frau Melissa Kocadag,
Schenkendorfstraße 62 90455 Nürnberg.
Zur Daten ergeben werden folgende
Daten benötigt: Name und Anschrift
Telefon und E-Mail-Adresse
Veranstaltungsort Diese Daten werden
ausschließlich zur Rechnungsstellung
und Planung des Events benötigt. Eine
Weitergabe der personenbezogenen
Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten
werden höchstens 2 Jahre, zur
Nachweisbarkeit für Steuerzwecke
aufbewahrt. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung personenbezogener Daten
ist Art. 6 Absatz 1 DSGVO, da die
Verarbeitung für die Erfüllung des
Vertragsverhältnisses, hier
Buchungsformular, erforderlich ist
Hauptzweck der Erhebung, Nutzung und
Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist hier die Eventplanung und
Rechnungsstellung. Für die Erlaubnis der
Veröffentlichung personenbezogener
Daten, vorwiegend Fotos, wird di
schriftliche Erlaubnis mit dem
Buchungsformular eingeholt. Diese
Veröffentlichung dient de Werbezwecken
auf online Medien. Die
Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der
gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6
Absatz 1 DSGVO. Die Zustimmung kannjederzeit ohne weitere Folgen, schriftlich
Widerrufen werden.
16. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen TaMe Kinderbetreuung und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
15. Nutzung von übermittelten
Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte
Informationen nur für die genannten
Veranstaltungen nutzen. Eine
anderweitige Nutzung oder die
Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Locations und Einsatzkräfte, über die
TaMe Kinderbetreuung Informationen
geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung
von TaMe Kinderbetreuung für andere
Veranstaltungen genutzt werden. Von
TaMe Kinderbetreuung erstellte
Konzepte und Vorschläge für die
Durchführung von Veranstaltungen und
Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber
nur nach schriftlicher Zustimmung durch
TaMe Kinderbetreuung verwendet
werden. Bei Zuwiderhandlung steht TaMe
Kinderbetreuung die Vergütung zu, die
angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber
die betreffenden Informationen von TaMe
Kinderbetreuung übermittelt worden
wären. Darüber hinaus gehende
Schadenersatzansprüche bleiben TaMe
Kinderbetreuung vorbehalten.
16. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie
die gesamte Rechtsbeziehungen
zwischen TaMe Kinderbetreuung und
dem Auftraggeber gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als
zwingend vereinbart.
17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz von TaMe
Kinderbetreuung in Nürnberg als
vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
18. Informationen zur Online-
Streitbeilegung
Informationen zur Online-
Streitbeilegung (OS) und der OS-
Plattform zur außergerichtlichen Lösung
von Streitigkeiten zwischen
Verbrauchern und Unternehmern in der
EU finden Sie
unter http://ec.europa.eu/consumers/od
r
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nachVertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.
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