AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Auf die Verträge zwischen dem 

Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. 

TaMe Kinderbetreuung Tamara und 

Melissa, im Folgenden “TaMe 

Kinderbetreuung” genannt, finden 

folgende Geschäftsbedingungen des 

Auftragnehmers Anwendung: 

 

 

1. Allgemeines 

Für unsere Lieferungen und Leistungen 

finden ausschließlich die 

nachstehenden Bedingungen 

Anwendung. Abänderungen dieser 

Bedingungen bedürfen der Schriftform. 

Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber 

insbesondere bei der Auftragserteilung 

auf eigene Geschäftsbedingungen 

verweist, es sei denn, diesen wurde 

ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

 

 

2. Angebote und Abschluss 

Alle unsere Angebote sind freibleibend. 

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, 

wenn TaMe Kinderbetreuung eine 

entsprechende Auftragsbestätigung in 

Textform an den Auftraggeber sendet. 

Mündliche Zusagen müssen zur ihrer 

Gültigkeit in Schriftform festgehalten 

werden. Eine Reservierung des 

Wunschtermins erfolgt nur für 5 Tage. 

 

 

3. Leistungen 

TaMe Kinderbetreuung bietet folgende 

Leistungen nach Anforderungen des 

Auftraggebers an und fungiert nicht als 

Veranstalter: 

(1) Kinderbetreuung 

(2) Bereitstellung von 

Unterhaltsequipment wie Spiele, 

Hüpfburg, Popcornmaschinen, 

Zuckerwattenmaschine, Slush 

Maschine, etc. 

(3) Lieferung von Gastgeschenken wie 

z.B. Schlüsselanhänger, Geschenktüten, 

personalisierte Bierflaschen. 

 

 

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an 

die GEMA 

Prinzipiell ist immer der Veranstalter – 

also z. B. der Organisator einer 

Veranstaltung – verantwortlich für die 

Anmeldung und Lizenzzahlung an die 

GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die 

zuständige GEMA-Bezirksdirektion 

(http://www.gema.de/plz-suche/). 

 

 

5. Preise 

Alle in Angeboten und 

Buchungsbestätigungen genannten 

Preise für Privatveranstaltungen wie 

Hochzeit oder Geburtstagsfeierverstehen sich zzgl. der gesetzlichen 

MwSt. 

Firmenkunden bezahlen die in 

Angeboten und Buchungsbestätigungen 

genannten Preise zzgl. der gesetzlichen 

MwSt. 

Zusätzliche Leistungen, die in der 

Auftragsbestätigung nicht enthalten 

sind, werden entsprechend 

nachträglicher Vereinbarung zusätzlich 

berechnet. Die Gage ist unabhängig vom 

Erfolg der Veranstaltung. 

 

 

6. Auftragsstornierung 

Die Stornierung eines Auftrages hat in 

schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu 

erfolgen. Bei Stornierung eines bereits 

begonnen und/oder bestätigten 

Auftrages werden dem Auftraggeber 

sämtliche bis dahin angefallenen 

Handlungskosten in Rechnung gestellt. 

Über den Organisationsaufwand hinaus 

bedeutet dies, dass sämtliche 

Stornokosten der Vertragspartner sowie 

Kosten für nicht mehr stornierbare 

Leistungen folgendermaßen gestaffelt 

sind: 

bis 4 Wochen vor dem Termin der Feier 

30% der gebuchten Variante. 

bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % 

der gebuchten Variante. 

bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 70 % 

der gebuchten Variante 

ab 13 Tagen vor der Veranstaltung: 100 % 

der gebuchten Variante. 

Die obigen Stornobedingungen gelten, 

wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor 

dem Veranstaltungsdatum 

stattgefunden hat. 

 

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn 

die Buchung unter 30 Tage vor dem 

Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, 

beträgt die Stornogebühr die volle 

Summe der gebuchten Variante. Ein 

Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 

9 BGB ausgeschlossen. 

Ausnahmen: 

Sollte es nach Absagen einer 

Veranstaltung durch den Kunden zu 

einem Auftrag an einem anderen Termin 

kommen, werden die Stornokosten 

gesondert geregelt. 

Die TaMe Kinderbetreuung muss sich 

jedoch dasjenige anrechnen lassen, was 

sie infolge der Aufhebung des Vertrages 

an Aufwendungen erspart oder durch 

anderweitige Verwendung ihrer 

Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben 

böswillig unterlässt. Die primäre 

Beweislast trägt der Auftraggeber.Ein Rücktritt seitens TaMe 

Kinderbetreuung ist möglich durch: 

technisch bedingte Ausfälle, andere 

wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. 

In diesem Falle wird durch TaMe 

Kinderbetreuung Ersatz zu gleichen 

Konditionen wie vereinbart gestellt. 

Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung 

hat so frühzeitig wie möglich schriftlich 

zu erfolgen. Ist der Buchungseingang 

weniger oder mindestens 30 Tage vor 

Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14 

Tage kostenloser Stornierung. 

 

 

7. Leistungsstörungen 

Mängel der Leistung sind in schriftlicher 

Form binnen 7 Tagen nach 

Leistungserbringung bei TaMe 

Kinderbetreuung anzuzeigen, 

andernfalls erlöschen sämtliche etwaige 

Ansprüche. 

 

 

8. Leistungsverzug 

Die Fälligkeit der Leistung für beide 

Seiten wird mit dem Datum der 

Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. 

Sämtliche Rechnungen sind sofort nach 

Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt 

auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage 

nach dem vertraglich vereinbarten 

Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt 

ist TaMe Kinderbetreuung berechtigt, 

Zinsen in Höhe des von den 

Geschäftsbanken berechneten 

Zinssatzes für offene 

Kontokorrentkredite zu berechnen. 

 

 

9. Bereitstellung von 

Parkmöglichkeiten 

Der Auftraggeber verpflichtet sich TaMe 

Kinderbetreuung am 

Veranstaltungsabend entsprechende 

Parkmöglichkeiten zum Be- und 

Entladen des Fahrzeuges sowie einen 

Stellplatz für das Fahrzeug der TaMe 

Kinderbetreuung bereitzustellen. Die 

damit verbundenen Kosten sind vom 

Auftraggeber zu übernehmen. Sollten 

TaMe Kinderbetreuung für das Parken 

ihres Fahrzeuges am 

Veranstaltungsabend Kosten entstehen, 

können diese dem Auftraggeber in 

Rechnung gestellt werden. 

 

  

10. Räumlichkeiten 

Die Räumlichkeiten müssen kindgerecht 

(d.h. keine gefährlichen oder spitzen 

Gegenstände) durch den Veranstalter 

bereitstehen. Für Schäden haftet der 

Auftraggeber. Bei Schäden an unserem 

Equipment haftet TaMe 

Kinderbetreuung, sofern keine 

vorsätzliches Handeln durch Dritte 

vorliegt. Sofern ein separater Raum für 

Betreuung zur Verfügung steht, liegt die 

Aufsichtspflicht bei den Betreuerinnender TaMe Kinderbetreuung, außerhalb 

eines solchen Veranstaltungsraumes 

liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. 

Sofern aufgrund von schlechtem Wetter 

die Kinderbetreuung in Räumlichkeiten, 

ohne gesonderten Raum für die 

Kinderbetreuung, und nur eine 

beschränkte Kinderbetreuung möglich 

ist, erhält die TaMe Kinderbetreuung 

dennoch den vollen 

Vergütungsanspruch. 

 

 

11. Equipment 

Das Spielequipment wird von TaMe 

Kinderbetreuung mitgebracht und 

eigenständig auf – und abgebaut. Die Auf 

– und Abbauzeit liegt nicht, in der vom 

Auftraggeber gebuchten Betreuungszeit, 

d.h. TaMe Kinderbetreuung ist circa eine 

halbe Stunde früher am 

Veranstaltungsort, um genügend Zeit zu 

haben, den Kindern einen schönen 

Spielraum, beziehungsweise eine 

schöne Spielecke zu gestalten. Tische 

und Stühle müssen vom Veranstalter 

gestellt werden. 

 

 

12. Zahlungsbedingungen 

Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach 

Auftragserteilung bis zu 100% der 

Vergütung als Vorkasse zu fordern. Alle 

Zahlungen werden grundsätzlich auf die 

älteste Schuld angerechnet, unabhängig 

von anders lautenden Bestimmungen 

des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist 

zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die 

Gegenansprüche gerichtlich festgestellt 

und von TaMe Kinderbetreuung 

anerkannt wurde. Eine Zahlung 

Überweisung gilt erst dann als erfolgt, 

wenn der Forderungsbetrag auf unserem 

Bankkonto verbindlich gutgeschrieben 

ist. Kommt der Auftraggeber seinen 

Zahlungsverpflichtungen nicht nach, 

stellt er seine Zahlungen ein, so ist TaMe 

Kinderbetreuung zum sofortigen 

Vertragsrücktritt ohne besondere 

vorherige Ankündigung berechtigt. In 

diesen Fällen werden ohne besondere 

Aufforderungen sämtliche Forderungen 

von TaMe Kinderbetreuung sofort in 

einem Betrag fällig. 

Werden TaMe Kinderbetreuung Umstände bekannt, 

welche die Zahlungsfähigkeit des 

Auftraggebers in Frage stellen, behält 

sich TaMe Kinderbetreuung das Recht 

vor, vom Vertrag zurückzutreten. 

TaMe Kinderbetreuung ist berechtigt, seine 

Forderungen an Dritte abzutreten. 

 

  

13. Haftung 

TaMe Kinderbetreuung schließt die 

Haftung für leicht fahrlässige 

Pflichtverletzungen aus, sofern nichtSchäden aus der Verletzung des Lebens, 

des Körpers oder der Gesundheit oder 

Garantien betreffen oder Ansprüche 

nach dem Produkt Haftungsgesetz 

berührt sin Unberührt bleibt ferner die 

Haftung für die Verletzung von Pflichten, 

deren Erfüllung die ordnungsgemäße 

Durchführung des Vertrags überhaupt 

erst ermöglicht und auf deren Einhaltung 

der Auftraggeber regelmäßig vertrauen 

darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen 

unserer Erfüllungsgehilfen. TaMe 

Kinderbetreuung haftet ansonsten nach 

den gesetzlichen Bestimmungen, sofern 

sie schuldhaft eine wesentliche 

Vertragspflicht verletzt; in dem Fall ist 

aber die Schadenersatzhaftung auf den 

vorhersehbaren, typischerweise 

eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt 

auch für Pflichtverletzungen der 

Erfüllungsgehilfen der TaMe 

Kinderbetreuung. 

 

 

14. Datenschutzerklärung 

Diese Datenschutzerklärung beinhaltet 

die „Informationspflicht bei Erhebung 

personenbezogene Daten der 

betroffenen Person“ gemäß Art. 13 

Datenschutz Grundverordnung (DS – 

GVO Wir, die Firma TaMe 

Kinderbetreuung, Schenkendorfstraße 

62 90455 Nürnberg, sind die 

verantwortliche Stelle für die 

Datenverarbeitung. Für die Verarbeitung 

verantwortlich ist Frau Melissa Kocadag, 

Schenkendorfstraße 62 90455 Nürnberg. 

Zur Daten ergeben werden folgende 

Daten benötigt: Name und Anschrift 

Telefon und E-Mail-Adresse 

Veranstaltungsort Diese Daten werden 

ausschließlich zur Rechnungsstellung 

und Planung des Events benötigt. Eine 

Weitergabe der personenbezogenen 

Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten 

werden höchstens 2 Jahre, zur 

Nachweisbarkeit für Steuerzwecke 

aufbewahrt. Rechtsgrundlage für die 

Verarbeitung personenbezogener Daten 

ist Art. 6 Absatz 1 DSGVO, da die 

Verarbeitung für die Erfüllung des 

Vertragsverhältnisses, hier 

Buchungsformular, erforderlich ist 

Hauptzweck der Erhebung, Nutzung und 

Verarbeitung der personenbezogenen 

Daten ist hier die Eventplanung und 

Rechnungsstellung. Für die Erlaubnis der 

Veröffentlichung personenbezogener 

Daten, vorwiegend Fotos, wird di 

schriftliche Erlaubnis mit dem 

Buchungsformular eingeholt. Diese 

Veröffentlichung dient de Werbezwecken 

auf online Medien. Die 

Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der 

gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 

Absatz 1 DSGVO. Die Zustimmung kannjederzeit ohne weitere Folgen, schriftlich 

Widerrufen werden.


16. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen TaMe Kinderbetreuung und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


  

15. Nutzung von übermittelten 

Informationen 

Der Auftraggeber darf übermittelte 

Informationen nur für die genannten 

Veranstaltungen nutzen. Eine 

anderweitige Nutzung oder die 

Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 

Locations und Einsatzkräfte, über die 

TaMe Kinderbetreuung Informationen 

geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung 

von TaMe Kinderbetreuung für andere 

Veranstaltungen genutzt werden. Von 

TaMe Kinderbetreuung erstellte 

Konzepte und Vorschläge für die 

Durchführung von Veranstaltungen und 

Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber 

nur nach schriftlicher Zustimmung durch 

TaMe Kinderbetreuung verwendet 

werden. Bei Zuwiderhandlung steht TaMe 

Kinderbetreuung die Vergütung zu, die 

angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber 

die betreffenden Informationen von TaMe 

Kinderbetreuung übermittelt worden 

wären. Darüber hinaus gehende 

Schadenersatzansprüche bleiben TaMe 

Kinderbetreuung vorbehalten. 

16. Anwendbares Recht 

Für diese Geschäftsbedingungen sowie 

die gesamte Rechtsbeziehungen 

zwischen TaMe Kinderbetreuung und 

dem Auftraggeber gilt das Recht der 

Bundesrepublik Deutschland als 

zwingend vereinbart. 

 

 

17. Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt der Sitz von TaMe 

Kinderbetreuung in Nürnberg als 

vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand 

gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen 

Gerichtsstand im Inland hat, nach 

Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder 

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem 

Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder 

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum 

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht 

bekannt ist. 

 

 

18. Informationen zur Online- 

Streitbeilegung 

Informationen zur Online- 

Streitbeilegung (OS) und der OS- 

Plattform zur außergerichtlichen Lösung 

von Streitigkeiten zwischen 

Verbrauchern und Unternehmern in der 

EU finden Sie 

unter http://ec.europa.eu/consumers/od 

 

 

19. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses 

Vertrages unwirksam oder 

undurchführbar sein oder nachVertragsschluss unwirksam oder 

undurchführbar werden, bleibt davon die 

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen 

unberührt. An die Stelle der 

unwirksamen oder undurchführbaren 

Bestimmung soll diejenige wirksame und 

durchführbare Regelung treten, deren 

Wirkungen der wirtschaftlichen 

Zielsetzung am nächsten kommen, die 

die Vertragsparteien mit der 

unwirksamen bzw. undurchführbaren 

Bestimmung verfolgt haben. Die 

vorstehenden Bestimmungen gelten 

entsprechend für den Fall, dass sich der 

Vertrag als lückenhaft erweist.  




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